Vollstreckung von Urteilen ausländischer Gerichte
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Eintragung und Vollstreckung von Urteilen ausländischer Gerichte in Großbritannien. Es handelt sich dabei um einen einfachen Prozess, der Folgendes umfasst:
  • die Eintragung des Urteils eines ausländischen Gerichts beim Obersten Zivilgericht (High Court) in London
  • die Veranlassung einer persönlichen Urteilszustellung an den Schuldner
  • Ihre Beratung hinsichtlich der erforderlichen Schritte zur Vollstreckung des Urteils

In Bezug auf fremdsprachliche juristische Dokumente können wir Ihnen mit unserem betriebsinternen Übersetzungsdienst zu wettbewerbsfähigen Preisen assistieren, sofern Sie dies wünschen.

Zwar liegen die Chancen einer Beitreibung Ihrer Schulden nach einer ersten formellen Zahlungsaufforderung bei ca. 70%, doch verringern sie sich erheblich, sobald ein Urteil ergangen ist. Dies lässt darauf schließen, dass der Schuldner ganz einfach nicht über die entsprechenden Mittel verfügt oder nicht zu zahlen gewillt ist. Bevor wir die Kosten einer Urteilseintragung eingehen, gehen wir die Position des Schuldners mit Ihnen durch und überprüfen diese, um zu verhindern, dass Sie „Ihr gutes Geld dem schlechten nachwerfen”.