Vollstreckung von Urteilen ausländischer
Gerichte
Wir
verfügen über langjährige Erfahrung
in der Eintragung und Vollstreckung von Urteilen ausländischer
Gerichte in Großbritannien. Es handelt sich dabei
um einen einfachen Prozess, der Folgendes umfasst:
- die
Eintragung des Urteils eines ausländischen
Gerichts beim Obersten Zivilgericht (High Court) in London
- die Veranlassung einer persönlichen Urteilszustellung
an den Schuldner
- Ihre Beratung hinsichtlich der erforderlichen Schritte
zur Vollstreckung des Urteils
In Bezug auf fremdsprachliche juristische Dokumente können
wir Ihnen mit unserem betriebsinternen Übersetzungsdienst
zu wettbewerbsfähigen Preisen assistieren, sofern
Sie dies wünschen.
Zwar liegen die Chancen einer Beitreibung Ihrer Schulden
nach einer ersten formellen Zahlungsaufforderung bei ca.
70%, doch verringern sie sich erheblich, sobald ein Urteil
ergangen ist. Dies lässt darauf schließen, dass
der Schuldner ganz einfach nicht über die entsprechenden
Mittel verfügt oder nicht zu zahlen gewillt ist. Bevor
wir die Kosten einer Urteilseintragung eingehen, gehen
wir die Position des Schuldners mit Ihnen durch und überprüfen
diese, um zu verhindern, dass Sie „Ihr gutes Geld
dem schlechten nachwerfen”. |