Eintreibung von Forderungen
Alte Schulden sind für Ihr Unternehmen „totes Geld“, welches in einen neuen Cashflow umgewandelt werden könnte.

Statistisch gesehen werden in England über 70% aller Schulden bereits nach einer ersten formellen Zahlungsaufforderung, welche die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist unter Androhung gerichtlicher Schritte vorsieht, beigelegt.

  • Wir berechnen nur dann Gebühren für eine formelle Zahlungsaufforderung, wenn diese auch zum Erfolg, d.h. zur Beilegung der Schulden, führt.
  • Wenn Zahlungen (oder Teilzahlungen) geleistet werden, berechnen wir Gebühren, doch diese können in der Regel in vollem Umfang vom Schuldner zurückverlangt werden.
  • Sollten gerichtliche Schritte zur Eintreibung der Forderungen erforderlich sein, gehen wir das Verfahren, den zeitlichen Rahmen und die Kosten im Detail mit Ihnen durch. Damit wollen wir Ihrer Entscheidung helfen, ob es sich bei den Schulden lohnt, weitere Maßnahmen zu ergreifen, oder ob besser daran getan ist, diese abzuschreiben.
Vorbeugen ist immer besser als heilen!

Wir bieten Ihnen proaktive Forderungseinzugsberatung, indem wir:

  • Ihnen eine kostenlose Überprüfung Ihrer Kreditpolitik und aller relevanten Vertragsbedingungen bieten
  • Sie hinsichtlich Ihres Schuldenkontrollsystems beraten
  • Ihnen dabei helfen, interne Systeme zur Verhütung von Rechtsstreitigkeiten zu entwickeln