Eintreibung von Forderungen
Alte Schulden sind für Ihr Unternehmen „totes
Geld“, welches in einen neuen Cashflow umgewandelt
werden könnte.
Statistisch gesehen werden in England über 70% aller
Schulden bereits nach einer ersten formellen Zahlungsaufforderung,
welche die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist unter
Androhung gerichtlicher Schritte vorsieht, beigelegt.
- Wir berechnen nur dann Gebühren für
eine formelle Zahlungsaufforderung, wenn diese auch zum
Erfolg, d.h. zur Beilegung der Schulden, führt.
- Wenn Zahlungen (oder Teilzahlungen) geleistet
werden, berechnen wir Gebühren, doch diese können
in der Regel in vollem Umfang vom Schuldner zurückverlangt
werden.
- Sollten gerichtliche Schritte zur Eintreibung
der Forderungen erforderlich sein, gehen wir das Verfahren,
den zeitlichen Rahmen und die Kosten im Detail mit Ihnen
durch. Damit wollen wir Ihrer Entscheidung helfen, ob es
sich bei den Schulden lohnt, weitere Maßnahmen zu
ergreifen, oder ob besser daran getan ist, diese abzuschreiben.
Vorbeugen ist immer besser als heilen!
Wir bieten Ihnen proaktive Forderungseinzugsberatung,
indem wir:
- Ihnen eine kostenlose Überprüfung Ihrer
Kreditpolitik und aller relevanten Vertragsbedingungen
bieten
- Sie hinsichtlich Ihres Schuldenkontrollsystems beraten
- Ihnen dabei helfen, interne Systeme zur Verhütung
von Rechtsstreitigkeiten zu entwickeln
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