Wir sind eine für den Bereich grenzüberschreitende
Handelsstreitigkeiten spezialisierte Nischenkanzlei und bieten
englisch- und deutschsprachigen Mandanten komplett zweisprachige
juristische Dienstleistungen. Unsere Fachgebiete sind die
Regelung von wirtschaftlichen Streitfällen, Insolvenzprozessrecht,
grenzüberschreitende Inkassoangelegenheiten sowie die
Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Großbritannien.
Abbott
Fahlbusch wurde im Jahr 2000 von Jeanette Fahlbusch gegründet. Jeanette hat über 16 Jahre Berufserfahrung
in der Führung von internationalen Handelsprozessen
in großen Kanzleien der Londoner City gesammelt. Bevor
sie sich selbständig machte, arbeitete Jeanette in der
Abteilung für englisch-deutsche Rechtsstreitigkeiten
der Kanzlei Frere Cholmeley Bischoff in der Londoner City
und baute danach die Abteilung für englisch-deutsche
Rechtsstreitigkeiten der Londoner Geschäftsstelle der
führenden deutschen Kanzlei Beiten Burkhardt Mittl & Wegener
auf. Danach entwickelte und erweiterte sie die englisch-deutsche
Abteilung der UK-weiten Kanzlei Bevan Ashford.
Unsere Mandanten
profitieren von dieser Erfahrung, indem sie kompetente,
erfahrene und - wo notwendig - zweisprachige Beratung zu
vernünftigen, „non-City“ Preisen
erhalten. Wir bieten eine wettbewerbsfähige Preisstruktur,
die auf der Höhe des Streitwerts und der Art des jeweiligen
Falls und nicht auf festen Stundensätzen beruht. Wir
wissen, dass dieses besonders für unsere deutschen
Mandanten, die das dort vorherrschende BRAGO-System gewohnt
sind, von Wichtigkeit ist.
Jeanette war über mehrere Jahre Honorary Secretary
der britisch-deutschen Industrie- und Handelskammer in
London und West- und Südostengland. Aufgrund ihres
Umgangs mit Geschäftsmitgliedern der Kammer haben
unsere Mandanten die Sicherheit, dass sie die Bedürfnisse
insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen versteht
und die verschiedenartigen geschäftlichen und kulturellen
Praktiken kennt. Im Zusammenhang mit Streitbeilegung ist
das natürlich von unschätzbarem
Wert.
Jeanette ist Mitglied der Law Society, der British-German
Jurists Association und der Law Society’s European
Group.
Abbott Fahlbusch unterliegt den Regelungen der Law
Society for England and Wales. |