Wir sind eine für den Bereich grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten spezialisierte Nischenkanzlei und bieten englisch- und deutschsprachigen Mandanten komplett zweisprachige juristische Dienstleistungen. Unsere Fachgebiete sind die Regelung von wirtschaftlichen Streitfällen, Insolvenzprozessrecht, grenzüberschreitende Inkassoangelegenheiten sowie die Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Großbritannien.

Abbott Fahlbusch wurde im Jahr 2000 von Jeanette Fahlbusch gegründet. Jeanette hat über 16 Jahre Berufserfahrung in der Führung von internationalen Handelsprozessen in großen Kanzleien der Londoner City gesammelt. Bevor sie sich selbständig machte, arbeitete Jeanette in der Abteilung für englisch-deutsche Rechtsstreitigkeiten der Kanzlei Frere Cholmeley Bischoff in der Londoner City und baute danach die Abteilung für englisch-deutsche Rechtsstreitigkeiten der Londoner Geschäftsstelle der führenden deutschen Kanzlei Beiten Burkhardt Mittl & Wegener auf. Danach entwickelte und erweiterte sie die englisch-deutsche Abteilung der UK-weiten Kanzlei Bevan Ashford.

Unsere Mandanten profitieren von dieser Erfahrung, indem sie kompetente, erfahrene und - wo notwendig - zweisprachige Beratung zu vernünftigen, „non-City“ Preisen erhalten. Wir bieten eine wettbewerbsfähige Preisstruktur, die auf der Höhe des Streitwerts und der Art des jeweiligen Falls und nicht auf festen Stundensätzen beruht. Wir wissen, dass dieses besonders für unsere deutschen Mandanten, die das dort vorherrschende BRAGO-System gewohnt sind, von Wichtigkeit ist.

Jeanette war über mehrere Jahre Honorary Secretary der britisch-deutschen Industrie- und Handelskammer in London und West- und Südostengland. Aufgrund ihres Umgangs mit Geschäftsmitgliedern der Kammer haben unsere Mandanten die Sicherheit, dass sie die Bedürfnisse insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen versteht und die verschiedenartigen geschäftlichen und kulturellen Praktiken kennt. Im Zusammenhang mit Streitbeilegung ist das natürlich von unschätzbarem Wert.

Jeanette ist Mitglied der Law Society, der British-German Jurists Association und der Law Society’s European Group.

Abbott Fahlbusch unterliegt den Regelungen der Law Society for England and Wales.